Theorieunterricht – Immer Montags, Mittwochs & Freitags ab 18:00 Uhr

Klasse B/B197 & B196

Führerschein für Kraftfahrzeuge (PKW)

Die Klasse B ist der Führerschein für Kraftfahrzeuge (PKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und einer maximalen Anzahl von 9 Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes. Mit der Klasse B erhält man die Fahrerlaubnis, um PKWs zu führen, die über eine manuelle Kupplung verfügen. Eine spezielle Unterkategorie der Klasse B ist die Klasse B197, die sich auf den Erwerb der Fahrerlaubnis für PKWs mit automatischer Kupplung bezieht. Bei Fahrzeugen mit automatischer Kupplung fehlt das Kupplungspedal, wodurch das Schalten von Gängen automatisch erfolgt. Dieser Führerschein ermöglicht es den Inhabern, Fahrzeuge mit solch einer Automatikschaltung zu fahren. Der Führerschein der Klasse B/B197 eröffnet zahlreiche Möglichkeiten im Straßenverkehr. Durch die Berechtigung, Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen zu lenken, können Inhaber dieser Klasse sowohl herkömmliche PKWs als auch bestimmte Wohnmobile und Transporter fahren. Die Klasse B/B197 ist somit eine wichtige Grundlage für den individuellen und beruflichen Mobilitätsbedarf.

Mit einem Autoführerschein ist es ab einem Mindestalter von 25 Jahren und fünf Jahren Fahrerfahrung möglich, einen Aufbaukurs zu absolvieren, um Motorräder bis 125 ccm und 11 kW Leistung zu fahren. Für die B196-Erweiterung sind die Voraussetzungen: Mindestalter von 25 Jahren, mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung und Besitz eines Autoführerscheins der Klasse B. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhält man eine Bescheinigung, die zur Neuerteilung des Führerscheins bei der zuständigen Stelle benötigt wird. Die neue Berechtigung wird als Schlüsselzahl 196 (B196) im Führerschein eingetragen. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, um mit einem Autoführerschein Motorräder fahren zu können.

SCHLÜSSELZAHL 196 (B196)

Mit einem Autoführerschein ist es ab einem Mindestalter von 25 Jahren und fünf Jahren Fahrerfahrung möglich, einen Aufbaukurs zu absolvieren, um Motorräder bis 125 ccm und 11 kW Leistung zu fahren. Für die B196-Erweiterung sind die Voraussetzungen: Mindestalter von 25 Jahren, mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung und Besitz eines Autoführerscheins der Klasse B. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhält man eine Bescheinigung, die zur Neuerteilung des Führerscheins bei der zuständigen Stelle benötigt wird. Die neue Berechtigung wird als Schlüsselzahl 196 (B196) im Führerschein eingetragen. Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, um mit einem Autoführerschein Motorräder fahren zu können.

h2fahrschule Golf 8

Was du lernen wirst:

Der Ablauf

In 10 Werktagen zum Führerschein

Führerschein für Kraftfahrzeuge (PKW)

Klasse B/B197

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